Hausordnung | ALICE Rooftop & Garden
ALICE ROOFTOP & GARDEN

Hausordnung

HAUSORDNUNG

für den Besuch von Veranstaltungen in der Eventlocation ALICE Rooftop

Regelt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts in der Eventlocation ALICE Rooftop bei Veranstaltungen jeder Art

    1 Zutritt und Aufenthalt

    1.1 Geltungsbereich und Hausrecht

    Diese Hausordnung gilt in allen Räumen und innerhalb der Grundstücksgrenzen der Außenanlagen der Eventlocation ALICE Rooftop. Die Hausordnung gilt sowohl an allen Veranstaltungstagen als auch an sonstigen Tagen für alle Beschäftigten, Nutzer und deren Mitarbeiter sowie die Besucher und allen sonstigen Personen, gleich aus welchem Grund diese die Eventlocation ALICE Roof Top betreten. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

    1.2 Hausrecht als Bestandteil des Besuchervertrages

    Die Hausordnung für Besucher ist fester Bestandteil des Besuchervertrages zwischen dem jeweiligen Veranstalter und seinen Besuchern in der Eventlocation ALICE Rooftop. Vermietet die Alice Roof Top GmbH ihre Räumlichkeiten an einen Fremdveranstalter, ist diese Hausordnung für Besucher auch fester Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Alice Roof Top GmbH und dem jeweiligen Mieter/Fremdveranstalter.

    1.3 Eintrittskarte/Gästeeinladung

    Der Zutritt und der Aufenthalt zu/in der Eventlocation vor, während und nach der Veranstaltungslaufzeit ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Gästeeinladung zulässig. Diese verliert bei Verlassen der Eventlocation ihre Gültigkeit. Es dürfen nur die für die Besucher vorgesehenen Zugänge benutzt werden.

    1.4 Einlasskontrolle und verbotene Gegenstände

    Gefährliche und verbotene Gegenstände sowie Getränke dürfen nicht mitgeführt werden. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann außerdem die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
    Es finden Einlasskontrollen statt. Das Einlasspersonal ist autorisiert, Gegenstände der Besucher im Rahmen der Einlasskontrolle zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit vor dem Einlass zur Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können daher diesbezüglich auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Kontrolle oder der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen. Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen oder aggressives Verhalten zeigen, wird der Zutritt verwehrt oder werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

    1.5 Verfassungswidrige Inhalte

    Die Alice Roof Top GmbH verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort und Schrift darf verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Personen, die Gegenstände mit verfassungsfeindlichen oder verfassungswidrigen Symbolen bei sich führen, kann der Zutritt verwehrt werden. Alternativ können die entsprechenden Gegenstände in Verwahrung genommen werden.

    1.6 Eintrittskarte/Gästeeinladung

    Das Sicherheitspersonal darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ab 23 Uhr den Eintritt verwehren, wenn diese nicht in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer voll- jährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erscheinen. Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Der Personalausweis kann durch ein gleichwertiges Ausweisdokument ersetzt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.

    2 Anordnungen des Ordnungspersonals, Anwendung des Hausverbots

    2.1 Anordnungen des Ordnungspersonals

    Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters haben unter Beachtung der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der Alice Roof Top GmbH die erforderlichen Ordnungs- und Sicherungsaufgaben durchzuführen; ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

    2.2 Ausspruch und Dauer des Hausverbots

    Wer den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwiderhandelt, kann des Gebäudes und des Grundstückes Eventlocation ALICE Rooftop verwiesen werden. Dieses gilt für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Eventlocation ALICE Rooftop durchgeführt werden. Über die Aufhebung des Hausverbotes entscheidet der Betreiber auf Antrag nach billigem Ermessen.

    2.3 Ausspruch und Dauer des Hausverbots

    Die Alice Roof Top GmbH/der Mieter/der Veranstalter kann Besucher, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen bzw. den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht. In Übereinstimmung mit Ziffer 1.5 werden Personen, die extremistische, rassistische oder antidemokratische Inhalte verwenden oder verbreiten, von der Veranstaltung ausgeschlossen.

    3 Verhalten im Gebäude und auf dem Gelände

    3.1 Grundsatz der pfleglichen Nutzung

    Alle Einrichtungen der Eventlocation ALICE Rooftop sind pfleglich und schonend zu benutzen. Für eventuelle Schäden können die Besucher haftbar gemacht werden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Übertriebener Lärm in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Eventlocation ALICE Rooftop soll zum Schutze der Anwohner vermieden werden.

    3.2 Nicht zugelassene Flächen

    Das Betreten von nicht für den Besucherverkehr zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen sowie der technischen Betriebsräume ist den Besuchern untersagt. Das Ordnungspersonal kann zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung die nicht zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen auch im Rahmen laufender Veranstaltungen neu festlegen. Insbesondere kann ab 22 Uhr die Terrasse geschlossen und als für Besucher unzugänglich erklärt werden. Die Besucher haben die Terrasse auf Aufforderung des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters in diesem Falle zu verlassen.

    3.3 Lautstärke Begrenzung

    Musikwiedergabegeräte des Betreibers sind geeicht und behördlich abgenommen. Eine Verstellung der Lautstärke ist nicht möglich. Grundsätzlich ist daher ein Innen Schalldruckpegel von 90 dBA und ein Außen Schaldruckpegel von 45 dBA einzuhalten.

    3.4 Nicht zugelassene Handlungen

    Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen.

    3.5 Mitbringen von Tieren

    Das Mitbringen von Tieren – ausgenommen Blindenführhunde – ist nicht gestattet.

    3.6 Nebelmaschinen, Heliumballons, Konfetti

    Die Nutzung von Nebenmaschinen und Heliumballons kann durch Auslösung der Sprinkleranlage den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören sowie einen erhöhten Kostenaufwand durch automatisierten Ruf der Feuerwehr bedeuten und ist daher nicht gestattet. Auch die Nutzung von Konfetti ist aufgrund des hohen Reinigungsaufwandes nicht erlaubt.
    Werden diese Utensilien dennoch genutzt, haftet der Mieter dem Betreiber für den daraus entstehenden Schaden nach Maßgabe der AVB.

    4 Rauchverbot

    4.1 Generelles Rauchverbot

    Es besteht in allen Räumen der Eventlocation ALICE Rooftop grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten („E-Zigaretten“). Rauchen ist ausschließlich auf der Außenterrasse gestattet. So- weit Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, wird Alice Roof Top GmbH/der Mieter/der Veranstalter die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um weitere Missachtungen zu verhindern (Vgl. Ziffer 2 Hausverbot und Verweis).

    4.2 Cannabis-Konsum

    In den gesamten Räumlichkeiten der ALICE Rooftop - inklusive der Außenterrasse - besteht ein Verbot des Cannabis-Konsums. Bei Verstößen gelten die Bestimmungen gem. Absatz 1 entsprechend.

    5 Gegenseitige Rücksichtnahme

    Innerhalb der Eventlocation ALICE Rooftop hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher nehmen im Sinne einer gebotenen Ordnung gegenseitig Rücksicht aufeinander.

    6 Schließung und Räumung

    Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Freiflächen und deren Räumung von der Alice Roof Top GmbH/dem Mieter/dem Veranstalter angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Eventlocation ALICE Rooftop und auf dem Gelände aufhalten, haben den Aufforderungen des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Eventlocation sofort zu verlassen. Sie haben dabei darauf zu achten, dass keine Dritten zu Schaden kommen.

    7 Verbotene Gegenstände

    7.1 Liste verbotener Gegenstände

    Das Mitführen folgender Sachen ist insbesondere verboten:

    - Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
    - Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
    - Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, vor allem Glas, Glasprodukte und Flaschen;
    - Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten;
    - Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände sowie Wunderkerzen;
    - Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, die länger als 2 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
    - Großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen;
    - Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente;
    - Sämtliche Getränke, Speisen und Drogen;
    - Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial;
    - Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).

    7.2 Weitere Gegenstände

    Die Alice Roof Top GmbH kann nach Art der Veranstaltung und zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung auch das Mitführen weiterer, in der Liste unter 7.1 nicht aufgeführter Gegenstände jederzeit verbieten.

    8 Verbot kommerzieller Tätigkeiten

    8.1 Werbung für oder der Vertrieb von Waren

    Die Werbung für oder der Vertrieb von Waren, die Durchführung von Sammelbestellungen sowie die Ver- anstaltung von Sammlungen sind in der Eventlocation ALICE Rooftop ohne vorherige schriftliche Einwilli- gung untersagt.

    8.2 Verbot der Mitführung von Gegenständen zu kommerziellen Zwecken

    Dem Besucher ist es untersagt, auf dem Gelände Eventlocation ALICE Rooftop Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

    8.3 Künstlerische Darbietungen

    Weiterhin ist es dem Besucher untersagt, auf dem Gelände der Eventlocation ALICE Rooftop musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete ungenehmigte Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

    8.4 Zuwiderhandlung

    Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen die Ziffern 8.2 und 8.3 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro sofort fällig; weitere Ansprüche behält sich die ALICE Rooftop GmbH - ausdrücklich vor. Im Falle von 8.2 gilt dieser Anspruch nur für das tatsächliche Anbieten zum Verkauf.

    9 Bild- und Tonaufnahmen, Medien

    Dem Besucher ist es nicht gestattet, professionelle Foto- und Filmgeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Foto- und Filmaufnah- men, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jegliche kommerzielle Verwendung der Foto- und Filmaufnahmen ist untersagt.

    10 Fundsachen

    Fundsachen sind bei den Mitarbeitern der Alice Roof Top GmbH/des Mieters/des Veranstalters abzugeben. Es wird keine Haftung für Fundsachen übernommen.

    11 Personen- und/oder Sachschäden

    Personen- und/oder Sachschäden sind unverzüglich den Mitarbeitern der Alice Roof Top GmbH/des Mie- ters/des Veranstalters zu melden. Später angezeigte Personen- und-/oder Sachschäden werden nicht an- erkannt.

    12 Alarm

    Bei Auslösung eines Alarms ist den Anweisungen des Personals der Alice Roof Top GmbH/des Mieters/des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten.

    13 Weitere Regelungen

    Für Dienstleister der ALICE Rooftop GmbH, insbesondere Caterer, Livemusiker und DJs, sind überdies die entsprechenden Memos der ALICE Rooftop GmbH verbindlich, die diese den jeweiligen Dienstleistern in Zusammenhang mit der Beauftragung per E-Mail übersendet.

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